So läuft die Zusammenarbeit ab
Fünf Schritte vom Bedarf bis zur Abrechnung – ohne Grundgebühr, ohne Mindestabnahme
1. Sie schildern den Bedarf. Tätigkeit, Anzahl, Einsatzort, Schichtmodell, Startdatum – telefonisch oder über das Formular „Personal anfragen".
2. Wir machen ein Angebot. Sie bekommen den Stundenverrechnungssatz schriftlich, in der Regel noch am selben Werktag.
3. Rahmenvertrag. Einmalig unterschrieben, danach läuft jeder weitere Einsatz per kurzer Einsatzbestätigung.
4. Wir stellen die Mitarbeiter. Sie erhalten vorab die Profile. Passt jemand nicht, tauschen wir.
5. Abrechnung nach Stundennachweis. Der Nachweis wird bei Ihnen abgezeichnet, die Rechnung folgt wöchentlich.
Was kostet das?
Abgerechnet wird ein Stundenverrechnungssatz je Mitarbeiter. Darin sind Bruttolohn, Sozialabgaben, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und unser Anteil enthalten. Zur Orientierung: Ein Helfer in Produktion, Lager oder Wäscherei liegt ab rund 25 Euro netto je Stunde. Nacht-, Samstags- und Sonntagszuschläge weisen wir getrennt aus. Den verbindlichen Satz für Ihren Einsatz erhalten Sie nach einem kurzen Gespräch – er hängt von Qualifikation, Schichtmodell, Einsatzdauer und Einsatzort ab. (Stand: September 2026)
Keine Vermittlungsgebühr, keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme. Sie zahlen ausschließlich die Stunden, die tatsächlich geleistet wurden.
Übernahme
Wenn ein Mitarbeiter sich bei Ihnen bewährt, können Sie ihn übernehmen. Sprechen Sie uns an, wir regeln die Konditionen unkompliziert.
Häufige Fragen
Wie schnell können Sie Personal stellen? Bei gängigen Helfertätigkeiten meist innerhalb weniger Tage. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen sofort, was realistisch ist.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern? Ja, bundesweit. Unsere Mitarbeiter sind bei uns angestellt und ziehen mit dem Einsatz mit. Unterkunft und Anfahrt organisieren wir.
Wie lange darf ein Mitarbeiter bei uns eingesetzt werden? Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten beim selben Entleiher vor. Tarifverträge der Einsatzbranche können davon abweichen. Wir prüfen das vor Einsatzbeginn mit Ihnen.
Was bedeutet Equal Pay für uns? Nach neun Monaten Einsatz haben Zeitarbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie die Stammbelegschaft. Branchenzuschlagstarifverträge regeln stufenweise Zuschläge davor. Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter krank wird? Die Lohnfortzahlung übernehmen wir als Arbeitgeber. Sie zahlen nur geleistete Stunden. Um Ersatz kümmern wir uns.
Sie brauchen kurzfristig Leute? Rufen Sie an: 038293 / 434857 – oder nutzen Sie das Formular „Personal anfragen".