Wir vermitteln Ihnen Personal oder stellen Ihnen diese als Leiharbeiter durch unsere Partner zur Verfügung.
Wir kümmern uns um alle Voraussetzungen und Formalitäten, die mit der Abwicklung des Auftrages verbunden sind.
Bei jeglichen Fragen steht Ihnen die Bernhard Maron Dienstleistung als Koordinator zur Verfügung.
Unsere Partner besitzen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, gemäß §1 AÜG, ausgestellt von der Regionaldirektorin in Düsseldorf.